Antifaschismus ist als politische Haltung vom Grundgesetz geschützt. Wer sich gegen Rechtsextremismus, Rassismus oder Antisemitismus engagiert, kann sich auf die Freiheitsrechte der Artikel 5 und 8 GG berufen. Diese Schutzwirkung endet jedoch dort, wo sich politisches Engagement in dauerhafte Organisationsstrukturen verfestigt, die systematisch gegen geltendes Recht verstoßen. Maßgeblich ist hier...
"Vereinsverbot ist kein Gesinnungsurteil"Mehr lesen



